AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Zeit für Cocktails
Inhaber: Marvin Steinhausen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Zeit für Cocktails im Bereich mobiler Cocktailbar-, Cocktailcatering- und Barkeeper-Dienstleistungen gegenüber Privatpersonen und Unternehmen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Zeit für Cocktails sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Angebots per E-Mail, Messenger oder in sonstiger Textform zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
(3) Zeit für Cocktails ist berechtigt, gleichwertige Produkte oder Zutaten zu verwenden, sofern dies aufgrund von Lieferengpässen oder Nichtverfügbarkeit erforderlich ist und der Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert wird.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Die Zahlung erfolgt ausschließlich in bar oder per Echtzeitüberweisung auf das angegebene Geschäftskonto.
(4) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Voraussetzungen am Veranstaltungsort
(1) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten und sicheren Aufstellort für die mobile Cocktailbar zur Verfügung.
(2) Soweit für die Durchführung erforderlich, stellt der Auftraggeber einen funktionsfähigen Stromanschluss in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
(3) Für Veranstaltungen innerhalb eines Umkreises von 20 km ab dem Unternehmenssitz in 42277 Wuppertal fallen keine Anfahrtskosten an. Für darüber hinausgehende Entfernungen werden 0,30 € pro gefahrenem Kilometer für die Hin- und Rückfahrt berechnet. Maßgeblich ist die kürzeste übliche Fahrstrecke gemäß einem gängigen Routenplaner.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende Voraussetzungen am Veranstaltungsort entstehen, können gesondert berechnet werden.
§ 6 Jugendschutz
(1) Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes werden strikt eingehalten.
(2) Alkoholische Getränke werden ausschließlich an Personen ausgeschenkt, die nach den gesetzlichen Vorschriften hierzu berechtigt sind.
(3) Zeit für Cocktails behält sich vor, die Ausgabe alkoholischer Getränke im Zweifelsfall zu verweigern.
§ 7 Stornierung
(1) Stornierungen müssen in Textform erfolgen.
(2) Bei einer Stornierung gelten folgende pauschale Ausfallentschädigungen:
- bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Auftragswertes
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Auftragswertes
- weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Auftragswertes
- am Veranstaltungstag: 100 % des Auftragswertes
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 8 Haftung
(1) Zeit für Cocktails haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Zeit für Cocktails nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 9 Beschädigungen
(1) Vom Auftraggeber, seinen Gästen oder sonstigen Dritten verursachte Beschädigungen an bereitgestellten Gläsern, Barelementen, Dekorationen oder sonstigem Equipment sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
(2) Der Ersatz richtet sich nach den tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten.
§ 10 Höhere Gewalt
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse nicht oder nur teilweise erbracht werden, entfällt die Leistungspflicht für die Dauer und den Umfang der Behinderung.
§ 11 Vorzeitige Beendigung der Leistung / wichtiger Grund
(1) Zeit für Cocktails ist berechtigt, die Leistung mit sofortiger Wirkung zu verweigern oder abzubrechen, wenn am Veranstaltungsort unzumutbare, rechtswidrige oder sicherheitsgefährdende Bedingungen vorliegen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich:
- Verstöße gegen geltendes Recht oder behördliche Auflagen
- aggressive, bedrohliche oder diskriminierende Verhaltensweisen
- erhebliche Gefährdung der Sicherheit von Personal oder Dritten
- unzumutbare Arbeitsbedingungen oder fehlende Mindestvoraussetzungen zur sicheren Durchführung der Leistung
(2) Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung in voller Höhe (100 %) bestehen. Bereits erbrachte Leistungen gelten als vollständig abgerechnet.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.